Öffentlicher Nahverkehr
An Bahnhöfen und Flughäfen herrscht ein generelles Rauchverbot – es gibt jedoch häufig ausgewiesene Raucherbreiche, in denen das Rauchen von Zigaretten gestattet ist. Auch wenn beim Dampfen mit E-Zigaretten kein Tabakrauch entsteht und viele Liquids zudem nikotinfrei sind, existieren keine einheitlichen Regeln zum Vapen. Das Nichtraucherschutzgesetz schließt E-Zigaretten im Gesetzestext nicht ein: Als es 2007 verabschiedet wurde, war das Dampfen noch kaum bekannt und wurde daher nicht explizit geregelt. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Rauchverbot bedeutet also nicht automatisch ein Dampfverbot. Dennoch machen in der Praxis die Betreiber von Bahnhöfen und Zügen sowie Flughäfen und Airlines fast ausnahmslos von ihrem Hausrecht Gebrauch. Sie untersagen in ihrer Hausordnung neben dem Rauchen auch das Vapen jenseits der ausgewiesenen Raucherbereiche.
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