Wo darf man dampfen oder vapen? Eine Übersicht

Services & Support 28/03/2024

Ist überall, wo Rauchverbot herrscht, auch das Dampfen und Vapen verboten? Finde hier einen Überblick über die Regeln.

Dampfen & Vapen in der Öffentlichkeit – das musst Du wissen

Während es strenge gesetzliche Regeln dafür gibt, wo in der Öffentlichkeit drinnen und draußen konventionelle Zigaretten geraucht werden dürfen, 
ist die rechtliche Lage für E-Zigaretten nicht eindeutig. Darf man überall dort dampfen, wo auch das Rauchen von Zigaretten erlaubt ist? 
Oder umgekehrt: Ist Dampfen überall da verboten, wo auch ein Tabak-Rauchverbot herrscht? 
Hier findest Du eine Übersicht, die Dir hilft, Dich in Sachen Dampfen und Vapen in der Öffentlichkeit richtig zu verhalten.

Darf man überall draußen dampfen & vapen?

Als Faustregel gilt, dass Du überall dort dampfen darfst, wo auch das Rauchen erlaubt ist. Die strengen Regeln zum Rauchen in der Öffentlichkeit dienen dem Schutz von Nichtraucher*innen vor dem unfreiwilligen Passivrauchen.
Der Dampf von E-Zigaretten enthält zwar, anders als Zigarettenrauch, keine Nebenprodukte vom Verbrennen des Tabaks. Denn beim Vapen wird kein Tabak erhitzt, sondern ein Liquid. Aber auch dieses kann – je nach Sorte – Nikotin enthalten. Daher bist Du rechtlich auf der sicheren Seite, wenn Du draußen nur dort dampfst, wo auch das Zigarettenrauchen erlaubt ist.
Dazu gehören, wenn nicht anders gekennzeichnet, neben der freien Natur, öffentlichen Straßen, Plätzen und Parkanlagen auch ausgewiesene Raucherbereiche in der Öffentlichkeit.
In vielen Fällen ist außerdem in der Außengastronomie das Rauchen erlaubt.
Im Zweifel hilft es, besser nachzufragen!

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Wo darf man in öffentlichen Räumen innen dampfen & vapen?

In Deutschland herrscht in vielen öffentlichen Räumen ein striktes Rauchverbot, ​​z. B. auf Ämtern und in Behörden, in Kulturstätten wie Kinos oder Theatern, in Schulen und Universitäten, in Krankenhäusern etc. Auch hier gehst Du auf Nummer sicher, wenn Du an solchen Orten aufs Dampfen verzichtest. Manchmal gibt es in öffentlichen Gebäuden Raucherräume oder abgetrennte Bereiche, in denen das Rauchen gestattet ist. Hier darfst ​​Du Deine E-Zigarette nutzen, wenn es nicht anders ausgewiesen ist.

Öffentlicher Nahverkehr

An Bahnhöfen und Flughäfen herrscht ein generelles Rauchverbot – es gibt jedoch häufig ausgewiesene Raucherbreiche, in denen das Rauchen von Zigaretten gestattet ist. Auch wenn beim Dampfen mit E-Zigaretten kein Tabakrauch entsteht und viele Liquids zudem nikotinfrei sind, existieren keine einheitlichen Regeln zum Vapen. Das Nichtraucherschutzgesetz schließt E-Zigaretten im Gesetzestext nicht ein: ​​Als es 2007 verabschiedet wurde, war das Dampfen noch kaum bekannt und wurde daher nicht explizit geregelt. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Rauchverbot bedeutet also nicht automatisch ein Dampfverbot. Dennoch machen in der Praxis die Betreiber von Bahnhöfen und Zügen sowie Flughäfen und Airlines fast ausnahmslos von ihrem Hausrecht Gebrauch. Sie untersagen in ihrer Hausordnung neben dem Rauchen auch das Vapen jenseits der ausgewiesenen Raucherbereiche.

Du verwendest einen IQOS Tabakerhitzer? Lies ​​hier noch mal ganz genau, was Du über Tabakerhitzer am Flughafen wissen musst.

Arbeitsplatz

Wie auch zu den anderen Bereichen, existieren bisher ebenso wenig einheitliche gesetzliche Vorschriften zur Verwendung von E-Zigaretten am Arbeitsplatz. Hier fragst Du am besten nach, ob und wo Du Deine E-Zigarette verwenden darfst. Sollten seitens des Unternehmens keine grundsätzlichen Einwände bestehen, im Büro oder im Gemeinschaftsraum zu dampfen, stimme Dich dennoch mit Deinen Teammitgliedern ab. Manche Menschen fühlen sich durch den aromatisch riechenden Dampf von E-Zigaretten gestört, selbst wenn er nikotinfrei und ohne die Schadstoffe von Zigarettenrauch ist. Hier heißt es lieber Rücksicht ​​nehmen und im Zweifelsfall draußen oder im Raucherraum ​​dampfen.

Restaurants, Bars & Clubs

Das Nichtraucherschutzgesetz regelt klar, dass in Restaurants, Bars und Clubs das Rauchen von Tabak verboten ist. Viele Gastronomien schließen in ihrer Hausordnung E-Zigaretten namentlich mit ein, obwohl diese vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich genannt werden. ​​Es existiert zwar ein Gerichtsbeschluss, der besagt, dass sich ein Dampfverbot nicht allein aus dem Nichtraucherschutzgesetz ableiten lässt. Dennoch dürfen die ​​Betreiber*innen selbst entscheiden, ob sie in ihren Räumen E-Zigaretten erlauben oder verbieten. Sie machen dabei von ihrem Hausrecht Gebrauch. Am einfachsten klärst Du, ob Du in einem Restaurant oder Club vapen darfst, indem Du beim Personal nachfragst.

Fazit: So gehst Du mit dem Dampfen in der Öffentlichkeit um.

Auch, wenn das Nichtraucherschutzgesetz die Verwendung von E-Zigaretten nicht im Wortlaut mitregelt, hat es sich in der Praxis an vielen Stellen durchgesetzt, sie dort zu verbieten, wo auch das Zigarettenrauchen untersagt ist. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Hausrecht der ​​Betreiber*innen von Kinos, Theatern, Universitäten, Flughäfen, Bahnhöfen und gastronomischen Einrichtungen. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, verzichte überall aufs Dampfen, wo auch das Rauchen verboten ist. Es lohnt sich aber in jedem Fall, nachzufragen: Es ist durchaus möglich, dass der Genuss von E-Zigaretten im Einzelfall lockerer gehandhabt wird als das Rauchen.

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