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Wieso hat LEVIA das Steuerzeichen „Erhitzter Tabak 6g/20 St.“, obwohl kein Tabak enthalten ist?

„Erhitzter Tabak“ zählt tabaksteuerrechtlich zu der Kategorie „Rauchtabak“. Dieser kann ganz oder teilweise auch aus anderen Stoffen bestehen, wenn das Produkt außerdem die Voraussetzungen der entsprechenden Kategorie erfüllt. Da diese Kriterien bei LEVIA erfüllt sind, wird das Produkt tabaksteuerrechtlich als „Erhitzter Tabak“ eingestuft. Die auf dem Steuerzeichen ausgewiesenen 6g ergeben sich aufgerundet auf Basis des enthaltenen nikotinhaltigen Substrats von 5,8g pro Packung.
Weiterführende Informationen:
Analog verhält es sich beispielsweise auch bei "Tee-Sticks" zum Erhitzen. Diese sind ebenfalls als je nach ihrer Beschaffenheit als „Zigarette“ oder „Erhitzter Tabak“ einzuordnen und zu versteuern, obwohl auch hier kein Tabak verarbeitet wurde (siehe Meldung des Zolls: Zoll online - Fachmeldungen - Tabaksteuerrechtliche Einordnung von Teesticks).

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