Damit wurde die maximale Einfuhrrichtmenge für TEREA/HEETS aus anderen EU-Staaten in die Bundesrepublik auf nun vier Stangen (á 10 Packungen zu jeweils 20 Stück) festgelegt.
Zu beachten ist hierbei, dass die Weitergabe von Tabakwaren, auch wenn sie unentgeltlich erfolgt, unabhängig von der verbrachten Menge nicht als Eigenbedarf im Sinne der Tabaksteuergesetzes gilt und somit unzulässig ist.
Weitere Informationen zur Mitnahme von Tabaksticks aus Nicht-EU-Staaten oder zu allgemeinen Einfuhrbeschränkungen findest Du hier.