- um das Realgewicht der Tabakmischung nach Fertigpackungsverordnung
- um die Bemessungsgrundlage für die Tabaksteuer
Für die Tabakbesteuerung ist ein Gewicht von 6 Gramm pro Packung maßgebend, und wird daher so auf dem Steuerzeichen (Steuerbanderole) ausgewiesen.
Zusätzliche Informationen dazu findest Du hier.