Anwendungsbestimmungen zu Empfehlungen
Die nachstehenden Anwendungsbestimmungen gelten, auch ohne Bezugnahme in den folgenden Punkten, in Ergänzung zu den bekanntgegebenen und vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Philip Morris Austria GmbH sowie sonstigen Teilnahmebedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes festgelegt ist.
- Regelungsgegenstand dieser Anwendungsbestimmungen sind durch die Philip Morris Austria GmbH, Vorgartenstraße 206 B-C, 1020 Wien (im Folgenden „Philip Morris“) ausgestellte Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachlässen bzw. Entgeltreduktionen (im Folgenden „Codes“) sowie mit der Verwendung ausgestellter Codes einhergehende Begleitwirkungen.
- Philip Morris stellt teilnahmeberechtigten Personen (im Folgenden „Teilnehmer“) einen persönlichen Code zur Verfügung. Teilnehmer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: (i) Vollendung des achtzehnten Lebensjahres; (ii) Hauptwohnsitz in der Republik Österreich; (iii) Verbrauchereigenschaft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes; (iv) ordnungsgemäße Registrierung in der entsprechenden Kundendatenbank von Philip Morris; (v) Fehlen von Umständen, welcher der Nutzung von durch Philip Morris hergestellten bzw. vertriebenen elektronischen Geräten entgegenstehen (z.B. Nichtrauchereigenschaft, Schwangerschaft, Vorerkrankungen); (vi) ordnungsgemäße Verlinkung eines von Philip Morris hergestellten bzw. vertriebenen elektronischen Geräts (insbesondere eines Tabakerhitzungsgerätes IQOS) zum persönlichen Profil des registrierten Teilnehmers.
- Codes sind zur Verwendung durch einlösungsberechtigte Dritte vorgesehen (im Folgenden „erfolgreiche Empfehlung“). Einlösungsberechtigte Dritte können volljährige Verbraucher (Vollendung achtzehntes Lebensjahr) sein, die ordnungsgemäß in der entsprechenden Kundendatenbank von Philip Morris registriert sind und welche die Erfordernisse zur Registrierung bzw. Nutzung von durch Philip Morris hergestellten bzw. vertriebenen elektronischen Geräten (z.B. Hauptwohnsitz in der Republik Österreich, fehlende Nichtrauchereigenschaft, keine Schwangerschaft oder Vorerkrankungen) bei und nach Registrierung erfüllen. Ein Dritter ist höchstens einmal zur Verwendung eines Codes berechtigt, ungeachtet des Umstandes, ob weitere Codes von demselben Teilnehmer oder anderen Teilnehmern bereitgestellt werden.
- Eine erfolgreiche Empfehlung tritt ein, soweit ein einlösungsberechtigter Dritter einen gültigen Code zum entgeltlichen Erwerb festgelegter Produkte über (i) den für Österreich eingerichteten Online-Vertrieb von Philip Morris (z.B. iqos.com) oder (ii) ausdrücklich durch Philip Morris ausgewiesene Vor-Ort-Verkaufsstellen (z.B. IQOS Partner Stores) verwendet.
- Der Code eines bestimmten Teilnehmers ist (i) persönlich und nicht auf andere Teilnehmer bzw. Personen übertragbar und (ii) insgesamt höchstens 10 mal zur Bereitstellung bzw. Verwendung durch jeweils unterschiedliche einlösungsberechtigte Dritte vorgesehen. Die Ausstellung zusätzlicher Codes an einen Teilnehmer ist ausgeschlossen. Codes dürfen nur an verwendungs- bzw. einlösungsberechtigte Dritte, nicht aber im Wege sozialer Netzwerke oder Websites bereitgestellt werden.
- Besondere Ausschlussgründe: Teilnehmer kann nicht sein, wer beruflich oder auf vergleichbare Weise mit dem Verkauf, Vertrieb oder der sonstigen Überlassung bzw. Empfehlung der durch Philip Morris hergestellten bzw. vertriebenen elektronischen Geräte in welcher Form auch immer befasst ist. Grundsätzlich einlösungsberechtigte Dritte sind nicht zur Verwendung von Codes bei einer ausgewiesenen Vor-Ort-Verkaufsstelle berechtigt, soweit zum Betreiber der jeweiligen Verkaufsstelle oder den dort in sonstiger Weise tätigen bzw. beschäftigten Personen unmittelbar oder mittelbar ein familiäres, wirtschaftliches, gesellschaftliches oder sonst enges Naheverhältnis besteht. Philip Morris ist bei Berührung berechtigter Interessen, insbesondere bei Verdacht von Missbrauch oder bestimmungswidrigem Verhalten, befugt, Teilnehmer oder Dritte ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend von den Möglichkeiten im Zusammenhang mit Empfehlungen auszuschließen.
- Ob und in welchem Umfang die erfolgreiche Einlösung eines Codes durch einlösungsberechtigte Dritte einen Nachlass bzw. Entgeltreduktion zugunsten des Dritten auslöst oder eine Gutschrift zugunsten des bereitstellenden Teilnehmers bewirkt, liegt im freien Ermessen von Philip Morris und wird auf angemessene Weise bekanntgemacht. Gutschriften zugunsten von Teilnehmern gelten nur hinsichtlich des für Österreich eingerichteten Online-Vertriebes von Philip Morris. Die Festlegung der für eine erfolgreiche Einlösung zu erwerbenden Produkte obliegt Philip Morris und wird auf angemessene Weise bekanntgemacht.
- Philip Morris ist berechtigt, spezifische Bedingungen für Empfehlungen in besonderen Fallkonstellationen bzw. unter Involvierung besonderer Personengruppen festzulegen, welche diesen Anwendungsbestimmungen vorgehen. Subsidiär gelten diese Anwendungsbestimmungen, soweit dies mit Zweck und Natur der spezifischen Bedingungen vereinbar ist.
- Soweit nicht durch Gesetz oder speziellere Vereinbarung eine kürzere Dauer bestimmt ist, verjähren allfällige Rechte bzw. Ansprüche von Teilnehmern oder einlösungsberechtigten Dritten im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Empfehlung nach Ablauf von fünf Jahren ab Eintritt der jeweiligen erfolgreichen Empfehlung.
10. Philip Morris ist jederzeit berechtigt, diese Anwendungsbestimmungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Nachlässe, Entgeltreduktionen, Gutschriften oder sonst thematisierten Vorteile nach freiem Ermessen ganz oder teilweise zu erweitern, ändern, einzuschränken, aufzuheben oder zu widerrufen. Bis dahin im Einklang mit den Anwendungsbestimmungen konkret durch erfolgreiche Empfehlung entstandene und gültig aufrechte Rechtsansprüche werden dadurch nicht berührt. Jegliche Barablöse, -erstattung oder sonstige Barauszahlung zugunsten von Teilnehmern oder einlösungsberechtigten Dritten, auch im Zusammenhang einer allfälligen Rückabwicklung von Geschäften, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts bzw. von Verweisungsnormen. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen gilt die deutsche Fassung dieser Anwendungsbestimmungen.